Am 418. Verhandlungstag des NSU-Prozess hat Beate Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert sein Plädoyer begonnen - und den Vorwurf zurückgewiesen, seine Mandantin sei Mittäterin an den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" gewesen.
Direkt zu Beginn seiner Ausführungen griff Borchert die Bundesanwaltschaft scharf an. Deren Beweiswürdigung sei "mangelhaft", weil sie sich nur einseitig mit den Beweismitteln auseinandergesetzt habe. Was sie in ihren Plädoyers aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen, sagte Borchert vor dem Münchner Oberlandesgericht.
Zschäpes Wunschverteidiger kritisierte, die Ankläger hätten ihre Ausführungen allein dem Ziel untergeordnet, die von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen zehn Morde als die mittäterschaftlichen Taten von Zschäpe darzustellen. Dies lasse sich aber "weder mit ihrem Charakter noch mit ihren politischen Aktivitäten begründen", sagte Borchert. Er werde ein "völlig anderes Bild" von Zschäpe zeichnen.
n-tv
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